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Fachanwalt für Arbeitsrecht & Familienrecht in Leverkusen

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Zeugnis


Nach unserer Erfahrung ist der Streit um den Inhalt des Arbeitszeugnisses nicht selten vorhersehbar.

Für Arbeitgeber ist die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses mitunter eine lästige Pflicht. Das Arbeitszeugnis ist aber für Arbeitgeber wichtige Informationsquelle für die Beurteilung von potentiellen Mitarbeitern. Für Arbeitnehmer ist ein gutes, wohlwollendes und qualifiziertes Zeugnis existenziell wichtig. Daher beurteilen viele Arbeitnehmer zu Recht die Inhalte des ausgestellten Zeugnisses in Bezug auf die gewählten Formulierungen sehr kritisch.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitszeugnisse in ihrer Aussage wahr und gleichzeitig wohlwollend sein. Gute Chancen bei Bewerbungen haben Arbeitnehmer praktisch nur mit sehr guten oder guten Beurteilungen in Arbeitszeugnissen. Offensichtlich ist jedenfalls: Ein schlechtes oder nur befriedigendes Arbeitszeugnis kann einen Arbeitnehmer schon weit zurückwerfen.

Bei Bewerbungen achten Arbeitgeber meist auf Formulierungen, die man auch als Standards bezeichnen könnte. Auch können in einem Zeugnis versteckt negative Aussagen enthalten sein. Sogar Auslassungen können im Zeugnis einen negativen Eindruck hinterlassen. Gut ist hingegen für ein Zeugnis, wenn der Arbeitgeber im Schlusssatz Worte des Bedauerns über das Ausscheiden des Arbeitnehmers findet. Einen Anspruch auf die sog. “Bedauerungsformel” gibt es aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht. Am Schlusssatz des Zeugnisses lässt sich häufig erkennen, ob man gütlich oder im Streit auseinander gegangen ist.

Es wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Das einfache Zeugnis enthält keine Angaben über Führung und Leistung. Es werden nur die Personalien, die ausgeübte Tätigkeit und die Dauer der Beschäftigung mitgeteilt. Meist wird ein qualifiziertes Zeugnis verlangt.

Will sich ein Arbeitnehmer, der noch im Arbeitsverhältnis steht, bewerben, so hat er einen Anspruch auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses, an welches inhaltlich die gleichen Anforderungen wie bei einem Endzeugnis zu stellen sind.

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Kilian Ackermann

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