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Fachanwalt für Arbeitsrecht & Familienrecht in Leverkusen

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GmbH-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag und Organstellung


Der organschaftlich bestellte Geschäftsführer einer GmbH ist im arbeitsrechtlichen Sinne kein Arbeitnehmer [vgl. BGH, Urteil v. 09.02.1978, II ZR 189/76.1], sondern der gesetzliche Vertreter der GmbH (§ 35 Abs. 1 GmbHG).

Achtung: Wie ist es aber mit der Arbeitnehmerstellung des Geschäftsführers bestellt?

Je nach Lage des Einzelfalls kann aber auch ein als Geschäftsführer bezeichneter Mitarbeiter eines Unternehmens (soweit nicht organschaftlich bestellt, s. o.) Arbeitnehmer sein [vgl. BAG, Urteil v. 15.04.1982, 2 AZR 1101/79.]. Als Geschäftsführer gelten dabei vor allem diejenigen Mitarbeiter, die unterhalb der Ebene der Organmitglieder mehr oder weniger unternehmerische Aufgaben wahrnehmen (vgl. § 14 Abs. 2 KSchG). Im Regelfall handelt es sich dabei um leitende Angestellte des Unternehmens. Auf die sog. Organ- Geschäftsführer finden nicht die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen, sondern die BGB-Vorschriften über den Dienstvertrag Anwendung (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.1975, II ZR 104/73).

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Kilian Ackermann

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