Skip to main content
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Familienrecht in Leverkusen

Telefon: +49 (0) 2171 – 363 180

Ehevertrag


In der Presse wurde vor der Hochzeit des Jahres 2011 viel darüber spekuliert, ob Kate und William eigentlich einen Ehevertrag geschlossen haben. Davon muss ausgegangen werden, denn angesichts des Vermögens von Prinz William und seiner eines Tages zu erwartenden Erbschaft liegt das auf der Hand. Alles andere wäre auch “Kamikaze”. Ein Ehevertrag ist aber nicht nur für Royals ein Thema.
… auch für Selbstständige sind Eheverträge ein „must have“ ! Gerade Selbstständige sollten rechtzeitig an die Möglichkeit eines Ehevertrages denken, um sich gegen die finanziellen Folgen einer Scheidung abzusichern. Zwar fällt nach den gesetzlichen Regeln das vor der Ehe bestehende wie auch das später ererbte Vermögen im Falle der Scheidung nicht in die Berechnung des Zugewinnausgleichs.
Doch sind die Wertsteigerungen, die ein Vermögen in der Ehezeit erfährt, ausgleichspflichtig. Dies gilt umso mehr im Hinblick auf ein aktuelles Urteil des BGHs, wonach auch der während der Ehezeit gewachsene „Goodwill“ eines Unternehmens bzw. einer freiberuflichen Praxis, in den Zugewinnausgleich fällt und dem anderen Ehegatten im Scheidungsfall hälftig auszuzahlen ist.

Mit der Eheschließung bestehen eben wechselseitige Rechte und Pflichten. Die vom Gesetz vorgegebenen wechselseitigen Rechte und Pflichten sind aber nicht auf jeden Fall des Zusammenlebens passend.

Der Gesetzgeber hat durch die Zulassung des Abschlusses eines Ehevertrages ermöglicht, die vom Gesetz vorgesehenen Rechten und Pflichten den individuellen Verhältnissen der Ehepartner anzupassen. Der Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung, da die rechtliche Beratung sichergestellt werden muss und eine Übervorteilung des Partners verhindert werden soll.

In einem Ehevertrag sind normalerweise drei Grundbereiche zu regeln:

  1. Was geschieht bei der Scheidung der Ehe mit dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögen?
  2. Bestehen Unterhaltsverpflichtungen über die Ehescheidung hinaus
  3. Was geschieht mit den Altersversorgungsansprüchen im Falle der Scheidung der Ehe?

Allgemein empfiehlt sich der Güterstand der „modifizierten Zugewinngemeinschaft“:

Bei der sog. „modifizierten Zugewinngemeinschaft“ weichen die Eheleute – gleiches gilt für eingetragene Lebenspartner – durch notariellen Ehevertrag vom gesetzlichen Regelfall der Zugewinngemeinschaft ab.

So kann entweder der Zugewinnausgleich generell oder nur hinsichtlich bestimmter Vermögensbestandteile ausgeschlossen werden, beispielsweise können vorhandenes Betriebsvermögen und/ oder Geschäftsanteile eines Ehepartners aus dem Anfangs- und Endvermögen ausgeklammert und so vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Diese Gestaltungsmöglichkeit wird auch von den Finanzämtern anerkannt.

Kontakt aufnehmen

Rechtsanwalt
Kilian Ackermann

Telefon: +49 (0) 2171 – 363 180
info@rechtsanwalt-ackermann.de