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Fachanwalt für Arbeitsrecht & Familienrecht in Leverkusen

Telefon: +49 (0) 2171 – 363 180

Fragebogen Arbeitsrecht


Hinweis:
Zur Vereinfachung der Bearbeitung bitte ich Sie, nachfolgende Fragen zu beantworten. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Angaben durch die anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit geschützt sind. Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass diese anwaltliche Beratung nicht kostenlos ist. Über die Möglichkeit von Beratungs- und Prozesskostenhilfe kläre ich Sie gerne auf, wenn Sie mich dazu fragen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, rechne ich meine Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Beratungsgebühr wird auf nachfolgende Tätigkeit nicht angerechnet.


Personenbezogene Daten:


Fallbezogene Daten:


Rechtsschutzversicherung


(Empfehlung, Homepage, Google, Facebook, etc.)

Belehrung nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz

1. Im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes.

2. Für eine über die Erstberatung hinausgehende arbeitsrechtliche Beratung wird eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen, die weder auf die bisherigen Beratungskosten, noch auf die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens angerechnet wird. Soweit eine Rechtschutzversicherung besteht, wir darauf hingewiesen, dass die Rechtschutzversicherung grundsätzlich an diese Vergütungsvereinbarung nicht gebunden ist und im Falle der Ablehnung der Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung diese Kosten von dem Mandanten selbst zu tragen sind.

3. Der vorgenannte Hinweis nach § 12a ArbGG wurde mir durch Rechtsanwalt Kilian Ackermann, Leverkusen, erteilt und erklärt.

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Rechtsanwalt
Kilian Ackermann

Telefon: +49 (0) 2171 – 363 180
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